AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CUTTING UNITED GmbH gültig ab Januar 2021

I. Allgemeines, Geltungsbereich

II. Angebot und Vertragsabschluss
III. Transport und Gefahrübergang
IV. Lieferfristen- und Termine
V. Preise
VI. Zahlungsbedingungen
VII. Eigentumsvorbehalt
VIII. Mängelansprüche und Verjährung
IX. Markenrechte
X. Sonstige Haftung
XI. Erfüllungsort
XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
XIII. Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel


I. Allgemeines, Geltungsbereich



1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die CUTTING UNITED GmbH, Dorfstraße 129 B, 47259 Duisburg, Deutschland (nachfolgend „CUTTING UNITED“ genannt). Alle Lieferungen (nachfolgend „Liefergegenstand“ genannt) und Angebote von CUTTING UNITED erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die CUTTING UNITED mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches -nachfolgend „BGB“ genannt)


II. Angebot und Vertragsabschluss



2.1 Alle Angebote der CUTTING UNITED sind unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn CUTTING UNITED gegenüber dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt oder im Einzelfall ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird.

2.2 Eine Garantie (insbesondere im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB übernimmt CUTTING UNITED nur, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in Werbeaussagen schriftlich zugesagt worden ist.

2.3 Die Lieferungen und Leistungen von CUTTING UNITED sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Anlagen zu dieser abschließend aufgeführt.


III. Transport und Gefahrübergang



3.1 Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr, geht auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder CUTTING UNITED noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Montage übernommen haben. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch CUTTING UNITED gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

3.2 Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

3.3 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die CUTTING UNITED nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Auftraggeber über. CUTTING UNITED verpflichtet sich, auf Kosten des Auftraggebers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.


IV. Lieferfristen- und Termine



4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von CUTTING UNITED bei Annahme der Bestellung in der Auftragsbestätigung angegeben und beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Auftraggeber für den Versand beizubringenden Informationen, und bei Vereinbarung von Zahlung per Vorkasse auch nicht vor Eingang der Zahlung.

4.2 Alle Lieferfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung.


4.3 Sofern CUTTING UNITED verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die CUTTING UNITED nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird CUTTING UNITED den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist CUTTING UNITED berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird CUTTING UNITED unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer, wenn CUTTING UNITED ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder CUTTING UNITED noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder CUTTING UNITED im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4.4 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät CUTTING UNITED in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts des verspätet gelieferten Liefergegenstands. CUTTING UNITED bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.5 Die Rechte des Auftraggebers dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der CUTTING UNITED, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4.6 Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Hat der Auftraggeber eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so trägt er alle daraus entstehenden Kosten.


V. Preise



5.1 Lieferungen erfolgen zu den Preisen gemäß Auftragsbestätigung.

5.2 Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die aktuellen Preise ab Werk in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sonstiger staatlicher und behördlicher Steuern und zuzüglich Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Installations- und Instruktionskosten.


VI. Zahlungsbedingungen



Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf Zahlung über den Zahlungsdienstleister Mollie.

6.1 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst mollie angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (im Folgenden: „mollie“). Die Einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu mollie sind im Internet unter https://www.mollie.com/de/user-agreement abrufbar. Dort sind die Nutzungsbedingungen von “mollie” einzusehen.

6.2 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


VII. Eigentumsvorbehalt



7.1 Die CUTTING UNITED behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt besteht ferner fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber beglichen sind.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber CUTTING UNITED unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.


VIII. Mängelansprüche und Verjährung



8.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn der mangelhafte Liefergegenstand durch den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

8.2 Etwaige Abweichungen in der Ausführung der Produkte der CUTTING UNITED im Vergleich zu den Erstausrüstungsteilen der jeweiligen Maschinenhersteller sind möglich und dienen dem Ziel einer verbesserten Standzeit.

8.3 Der Auftraggeber ist verplichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt des Liefergegenstands, verborgene Mängel unverzüglich im Sinne des BGB nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die form- und fristgerechte Anzeige, so gilt der Liefergegenstand als genehmigt und jegliche Mängelansprüche erlöschen. Unvollständig ausgefüllte oder pauschale Berichte für mehrere defekte Teile werden nicht anerkannt und führen, sofern CUTTING UNITED bei Ablauf der Verjährungsfrist keine vollständigen Unterlagen vorliegen, zum Erlöschen des Mängelanspruchs. Zeitpunkt der Anzeige ist der Zugang der Mangelanzeige bei CUTTING UNITED.

8.4 Bei Mangelhaftigkeit eines Liefergegenstands hat der Auftraggeber folgende Rechte: CUTTING UNITED ist grundsätzlich zur Nacherfüllung verpflichtet. Diese wird nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels im Wege der Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache durchgeführt. Ausgetauschte Teile fallen zurück in das Eigentum von CUTTING UNITED.

8.5 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes verjähren nach12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

8.6 Die Verjährungsfrist wird durch Nacherfüllung nicht erneuert oder verlängert.


IX. Markenrechte



9.1 CUTTING UNITED erhebt keinerlei Ansprüche an Markenrechten. Sollte es zu Überschneidungen oder Erwähnungen bestimmter Marken- oder Produktnamen anderer Hersteller kommen, dient dies lediglich beschreibenden Zwecken.

9.2 Es besteht keinerlei Verbindung zu dem jeweiligen Markeninhaber. Alle genannten Marken- oder Produktnamen stehen im jeweiligen Eigentum der Inhaber und nicht der CUTTING UNITED.


X. Sonstige Haftung



10.1 Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, haftet CUTTING UNITED bei einer Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Schadensersatzansprüche jeglicher Art sowie Aufwendungsersatzansprüche sind sowohl gegenüber der CUTTING UNITED als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, oder durch Fahrlässigkeit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung wegen Arglist und/oder einer übernommenen Garantie besteht. Bei einer von CUTTING UNITED zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet CUTTING UNITED auch bei einfacher Fahrlässigkeit.


XI. Erfüllungsort



Erfüllungsort für die Lieferung des Liefergegenstands ist unsere Versandstelle. Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der CUTTING UNITED.


XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht



12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, ist Duisburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.

12.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der CUTTING UNITED gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.


XIII. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel



Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, sind hiervon die übrigen Teile der AGB nicht berührt. In diesem Fall ist die nichtige oder nichtig gewordene Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.



Duisburg, im Januar 2021


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